Allgemeine Geschäftsbedingungen
Auf dieser Seite haben wir unsere allgemeinen
Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen bereitgestellt. Bitte lesen Sie sich
diese vor Ihrer ersten Bestellung sorgfältig durch! Falls Sie lieber Offline
lesen, haben wir diese Seite auch in unserem Download-Bereich für Sie
bereitgestellt.
I. Allgemeines
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Diese Verkaufs-, Lieferungs- und
Zahlungsbedingungen kurz AGB benannt sind Bestandteil der Angebote, Verträge
und Vereinbarungen über unsere Warenlieferungen auch in laufender und künftiger
Geschäftsverbindung. Sie gelten für Käufer, Wiederverkäufer und alle Abnehmer
innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Eventuellen Verkaufsbedingungen der
Käufer, Wiederverkäufer und übrigen Abnehmern wird grundsätzlich widersprochen.
Diese finden keine Anwendung. Verträge für Lieferungen und Arbeiten kommen
ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen zustande. Sie
werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Alle
abweichenden Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer
schriftlichen Bestätigung.
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Unsere Angebote sind freibleibend in bezug auf
Preis, Liefermglichkeit und Lieferfrist. Richtige und rechtzeitige
Selbstbelieferung bleibt in jedem Fall vorbehalten. Der Vertrag kommt erst
durch unsere Auftragsbestätigung oder durch die Ausführung des Auftrages
zustande. Auch Auftragsbestätigungen sind stets freibleibend in bezug auf
Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfrist. Zeichnungen, Abbildungen, Maße,
Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn sie
ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden, bzw. den jeweils zum
Lieferzeitpunkt gültigen Prospekten und technischen Angaben der Zulieferanten
entsprechen.
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An Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen,
Beschreibungen der gesamten Software und ähnlichen Unterlagen behalten wir uns
das Eigentums- und Urheberrecht vor. Ohne unsere schriftliche Einwilligung
dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Kopieren ist ohne
unsere schriftliche Einwilligung ebenfalls untersagt. Für die Verletzung
etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte können wir nicht haftbar gemacht
werden
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Für Software gelten ergänzend die Bestimmungen
für Lieferung. Für den technischen Service ergänzend die Bestimmungen für
Wartungsverträge und Full-Service.
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Im Falle des Rücktritts des Käufers vom Vertrag
wird pauschaler Schadenersatz in Höhe von 30% des Nettoauftragswertes zur
Zahlung fällig.
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Alle von uns angegebenen Lieferzeiten gelten
als nur annähernd vereinbart. Die Lieferfrist beginnt mit dem Ausstellungstag
der Bestätigung und ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware
unser Lager verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die
Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. In keinem Fall begründen
Überschreitungen der Lieferfristen Schadenersatzansprüche oder ein
Rücktrittsrecht vom Vertrag. Der Besteller ist zur Abnahme von Teillieferungen
verpflichtet.
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Alle Lieferungen werden zu den am Tage der
Lieferung gültigen Preisen berechnet. Unsere Preise verstehen sich ab Lager
Neuhaus/Rwg, zuzüglich einer Versandkostenpauschale von derzeit 9,00 EURO. Zu
den Preisen ist (falls nicht ausdrücklich anders ausgewiesen) grundsätzlich die
jeweils gültige Mwst. hinzuzurechnen. Angebote über das Internet
enthalten ebenfalls Netto-Preise zuzüglich der gesetzlichen Mwst. und der
Versandkostenpauschale. Vor dem Auslösen einer Bestellung werden jedoch
grundsätzlich die Bruttokosten ausgewiesen! Bei Verträgen mit Nichtkaufleuten
sind wir 1 Monat an die mit dem Kunden schriftlich vereinbarten Preise,
gerechnet vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an, gebunden. Nach Ablauf von 1
Monat, gerechnet ab Vertragsabschluß, gilt Punkt 1 dieser Geschäftsbedingungen.
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Gutschriften sind seitens des Käufers innerhalb
von 6 Monaten einzulösen, andernfalls werden sie hinfällig.
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Elektronische Geräte verlangen eine stabile
Stromversorgung. Treten Störungen beim Betrieb dieser Geräte auf oder sind
Untersuchungen nötig, um die Störung zu lokalisieren, so trägt der Käufer die
Kosten der Störungsbeseitigung.
II. Rücktritt vom Vertrag
Sollten sich in der Zeit zwischen
Auftragserteilung und Lieferung unsere Preise um mehr als 10% erhöhen, so ist
der Käufer berechtigt, innerhalb von 8 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung
vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer ist zum Rücktritt vom Vertrag wegen
Nichteinhaltung der vorgesehenen Lieferfristen erst dann berechtigt, wenn er
uns nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist schriftlich eine angemessene
Nachfrist von 4 Wochen für die Lieferung gesetzt hat. Weitergehende Ansprüche
des Käufers insbesondere Ansprüche auf Ersatz- und Folgelieferungen sind in
jedem Fall ausgeschlossen.
III. Gefahrenübergang, Lieferung und Versand
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Der Verkäufer gewährleistet, dass die Produkte
frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist
beträgt in der Regel 6 Monate, kann jedoch für bestimmte Produkte abweichend
vereinbart werden.
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Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem
Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisung des Verkäufers nicht
befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder
Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen
entsprechen, so entäfllt jede Gewährleistung.
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Beanstandungen wegen Sachämngel,
Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare
Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach
Erhalt der Ware, schriftlich geltend zu machen.
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Bei berechtigten Beanstandungen werden wir
Fehlmengen nachliefern und im Übrigen vorbehaltlich der Ziff. 6 nach unserer
Wahl die Ware umtauschen, sie zurücknehmen oder dem Käufer einen Preisnachlass
einräumen.
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Unsere Gewährleistung für Mängel bei Geräten
ist auf die Nachbesserung beschränkt. Führt auch die wiederholte Nachbesserung
bei ein und demselben Gerät nicht zum Erfolg, werden wir das Recht auf Wandlung
oder Minderung gewähren. Dies berührt nicht andere Geräte, z.B. bei Netzwerken
oder Mehrplatzbetrieb.
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Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die
Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangt der Verkäufer nach
seiner Wahl, dass a) das schadhafte Teil bzw. Gerät mit vorausbezahlter Fracht
zur Reparatur und anschließender Rücksendung an den Verkäufer geschickt wird.
b) der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält und ein
Servicetechniker des Verkäufers zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur
vorzunehmen. Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem
von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, können Arbeitszeit und
Reisekosten zu den Standardsätzen des Verkäufers verrechnet werden.
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Die Gewährleistung gilt nicht für
Verschleißteile (z.B. Sicherungen, Lampen etc.)
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Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer
stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
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Der Käufer hat zu Installationszwecken stets
für freien Zugang zum Installationsort der Geräte oder der bereits
installierten Systeme zu sorgen. Weiterhin obliegt ihm die Pflicht für eine
stabile Netzversorgung (Netzspannung) zu sorgen (siehe Pkt. I.7). Für
gegebenenfalls notwendige bautechnische Eingriffe oder Veränderungen hat der
Käufer Handwerker zur Verfügung zu stellen und die Arbeiten so verrichten zu
lassen, dass Installationsarbeiten seitens des Systemtechnikers, bzw. des
Wartungspersonals nicht behindert werden.
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Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend
die Gewährleistung für die Produkte und schliessen sonstige
Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus, insbesondere Schadenersatzansprüche
wegen Mängeln und Folgeschäden durch nicht sachgemäße Behandlung.
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Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die
Ware unser Lager verlassen hat, gleichügltig ob eine Anlieferung durch einen
Mitarbeiter von uns oder die Ware einem Transportunternehmen übergeben wurde.
Dies gilt auch dann, wenn wir die Kosten des Transports übernommen haben.
Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Käufer unmittelbar gegenüber dem
Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu
machen. Verzögert sich der Versand oder die Zustellung aufgrund des Verhaltens
des Käufers, so geht die Gefahr bereits von dem Tage der Versandbereitschaft
auf diesen über.
IV. Höhere Gewalt
Umstände außerhalb des Einflussbereiches
unseres Hauses, insbesondere Verzug eigener Zulieferer, Arbeitskämpfe und
Fehlen behördlicher Genehmigung oder Vertriebslizenzen, gelten als höhere
Gewalt und begründen keinen Verzug oder sonstige Vertragsverletzungen.
V. Zahlungsbedingungen
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Soweit wir nicht andere Zahlungsbedingungen
verlangen oder schriftlich akzeptiert haben, ist der Rechnungsbetrag innerhalb
von 10 Tagen, gerechnet vom Rechnungsdatum, ohne Abzug fällig.
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Bei Online-Bestellungen über das Internet
liefern wir die ersten 3 Bestellungen per Nachnahme aus. Ab der 4. Bestellung
betrachten wir Sie als "Stammkunde" und beliefern Sie auch auf Rechnung nach
Absatz V.1.
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Wir behalten uns vor, jederzeit (insbesondere
bei Vertragsverletzungen einschliesslich Zahlungsverzug) Zahlungen sofort
fällig zu stellen, bzw. Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu
verlangen.
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Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn
der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die
Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst und gutgeschrieben ist. Der
Verkäufer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmung des Käufers
Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Zinsen
entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die
Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
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Bei Vertragsverletzungen, insbesondere
verspäteter Zahlung sind wir berechtigt, Aufträge ganz oder teilweise zu
stornieren bzw. ihre Auslieferung zu suspendieren. Darüber hinaus sind wir
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4,5 % (vierkommafünf Prozent) über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
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Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung
und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Diskont und Spesen trägt
der Auftraggeber.
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Die Aufrechnung mit noch nicht von uns
schriftlich anerkannten Gegenforderungen ist unzulässig. Ein
Zurückbehaltungsrecht wird ausgeschlossen.
VI. Eigentumsvorbehalt
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Wir behalten uns das Eigentum der gelieferten
Produkte bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Aussenstände des Käufers vor.
Es gilt verlängerter Eigentumsvorbehalt.
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Der Käufer ist nicht berechtigt, die in unserem
Eigentum stehenden Waren im Rahmen seines normalen Geschäftsgangs weiter zu
veräussern, oder darüber anderweitig zu verfügen. Wir sind berechtigt,
Vorbehaltsware bei Vertragsbruch des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, auf
Kosten des Käufers zurückzunehmen. Die Kosten für die Rücknahme betragen 30%
des vereinbarten Verkaufspreises. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom
Vertrag. Bei Zugriff Dritter auf Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser
Eigentum hinweisen und uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen.
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Bei der Verarbeitung unserer Waren durch den
Käufer gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an den neu entstehenden
Waren. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit den anderen Materialien, erwerben
wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zu dem der
anderen Materialien.
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Ist im Falle der Verbindung unserer Ware mit
einer Sache des Käufers diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an
der Sache in dem Verhältnis des Rechnungswertes oder mangels eines solchen zum
Verkehrswert der Hauptsache auf uns über. Der Käufer gilt in diesen Fällen als
Verwahrer. Hat der Käufer auf von uns gelieferten und noch in unserem Eigentum
stehenden Datenträgern Daten aufgenommen, so bleibt unser Eigentum davon
unberührt.
VII. Gerichtsstand, Erfüllungsort,
Teilnichtigkeiten
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Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus
diesem Vertrag ist der Standort unserer Firma. Als Gerichtsstand gilt auch für
Wechsel- und Scheckklagen der Sitz unserer Firma als vereinbart.
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Mündliche Vereinbarungen haben keine
Gültigkeit. Dies gilt auch für die Abrede, auf die Einhaltung der Schriftform
zu verzichten.
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Sollte eine Bestimmung in diesen
Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen
unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der ungültigen
Bestimmung tritt vielmehr eine gültige, welche Sinn und Zweck der Ungültigen am
nächsten kommt. Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
Die Geschäftsleitung im Oktober 2002
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