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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Auf dieser Seite haben wir unsere allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen bereitgestellt. Bitte lesen Sie sich diese vor Ihrer ersten Bestellung sorgfältig durch! Falls Sie lieber Offline lesen, haben wir diese Seite auch in unserem Download-Bereich für Sie bereitgestellt.

I. Allgemeines

  1. Diese Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen kurz AGB benannt sind Bestandteil der Angebote, Verträge und Vereinbarungen über unsere Warenlieferungen auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung. Sie gelten für Käufer, Wiederverkäufer und alle Abnehmer innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Eventuellen Verkaufsbedingungen der Käufer, Wiederverkäufer und übrigen Abnehmern wird grundsätzlich widersprochen. Diese finden keine Anwendung. Verträge für Lieferungen und Arbeiten kommen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen zustande. Sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Alle abweichenden Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

  2. Unsere Angebote sind freibleibend in bezug auf Preis, Liefermglichkeit und Lieferfrist. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt in jedem Fall vorbehalten. Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung oder durch die Ausführung des Auftrages zustande. Auch Auftragsbestätigungen sind stets freibleibend in bezug auf Preis, Liefermöglichkeit und Lieferfrist. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden, bzw. den jeweils zum Lieferzeitpunkt gültigen Prospekten und technischen Angaben der Zulieferanten entsprechen.

  3. An Schaltschemata, Zeichnungen, Entwürfen, Beschreibungen der gesamten Software und ähnlichen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Kopieren ist ohne unsere schriftliche Einwilligung ebenfalls untersagt. Für die Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte können wir nicht haftbar gemacht werden

  4. Für Software gelten ergänzend die Bestimmungen für Lieferung. Für den technischen Service ergänzend die Bestimmungen für Wartungsverträge und Full-Service.

  5. Im Falle des Rücktritts des Käufers vom Vertrag wird pauschaler Schadenersatz in Höhe von 30% des Nettoauftragswertes zur Zahlung fällig.

  6. Alle von uns angegebenen Lieferzeiten gelten als nur annähernd vereinbart. Die Lieferfrist beginnt mit dem Ausstellungstag der Bestätigung und ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware unser Lager verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. In keinem Fall begründen Überschreitungen der Lieferfristen Schadenersatzansprüche oder ein Rücktrittsrecht vom Vertrag. Der Besteller ist zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet.

  7. Alle Lieferungen werden zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen berechnet. Unsere Preise verstehen sich ab Lager Neuhaus/Rwg, zuzüglich einer Versandkostenpauschale von derzeit 9,00 EURO. Zu den Preisen ist (falls nicht ausdrücklich anders ausgewiesen) grundsätzlich die jeweils gültige Mwst. hinzuzurechnen. Angebote über das Internet enthalten ebenfalls Netto-Preise zuzüglich der gesetzlichen Mwst. und der Versandkostenpauschale. Vor dem Auslösen einer Bestellung werden jedoch grundsätzlich die Bruttokosten ausgewiesen! Bei Verträgen mit Nichtkaufleuten sind wir 1 Monat an die mit dem Kunden schriftlich vereinbarten Preise, gerechnet vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses an, gebunden. Nach Ablauf von 1 Monat, gerechnet ab Vertragsabschluß, gilt Punkt 1 dieser Geschäftsbedingungen.

  8. Gutschriften sind seitens des Käufers innerhalb von 6 Monaten einzulösen, andernfalls werden sie hinfällig.

  9. Elektronische Geräte verlangen eine stabile Stromversorgung. Treten Störungen beim Betrieb dieser Geräte auf oder sind Untersuchungen nötig, um die Störung zu lokalisieren, so trägt der Käufer die Kosten der Störungsbeseitigung.

II. Rücktritt vom Vertrag

Sollten sich in der Zeit zwischen Auftragserteilung und Lieferung unsere Preise um mehr als 10% erhöhen, so ist der Käufer berechtigt, innerhalb von 8 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer ist zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der vorgesehenen Lieferfristen erst dann berechtigt, wenn er uns nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist schriftlich eine angemessene Nachfrist von 4 Wochen für die Lieferung gesetzt hat. Weitergehende Ansprüche des Käufers insbesondere Ansprüche auf Ersatz- und Folgelieferungen sind in jedem Fall ausgeschlossen.

III. Gefahrenübergang, Lieferung und Versand

  1. Der Verkäufer gewährleistet, dass die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel 6 Monate, kann jedoch für bestimmte Produkte abweichend vereinbart werden.

  2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisung des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entäfllt jede Gewährleistung.

  3. Beanstandungen wegen Sachämngel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind, soweit diese durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt der Ware, schriftlich geltend zu machen.

  4. Bei berechtigten Beanstandungen werden wir Fehlmengen nachliefern und im Übrigen vorbehaltlich der Ziff. 6 nach unserer Wahl die Ware umtauschen, sie zurücknehmen oder dem Käufer einen Preisnachlass einräumen.

  5. Unsere Gewährleistung für Mängel bei Geräten ist auf die Nachbesserung beschränkt. Führt auch die wiederholte Nachbesserung bei ein und demselben Gerät nicht zum Erfolg, werden wir das Recht auf Wandlung oder Minderung gewähren. Dies berührt nicht andere Geräte, z.B. bei Netzwerken oder Mehrplatzbetrieb.

  6. Im Falle einer Mitteilung des Käufers, dass die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangt der Verkäufer nach seiner Wahl, dass a) das schadhafte Teil bzw. Gerät mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur und anschließender Rücksendung an den Verkäufer geschickt wird. b) der Käufer das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält und ein Servicetechniker des Verkäufers zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen. Falls der Käufer verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, können Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen des Verkäufers verrechnet werden.

  7. Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleißteile (z.B. Sicherungen, Lampen etc.)

  8. Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

  9. Der Käufer hat zu Installationszwecken stets für freien Zugang zum Installationsort der Geräte oder der bereits installierten Systeme zu sorgen. Weiterhin obliegt ihm die Pflicht für eine stabile Netzversorgung (Netzspannung) zu sorgen (siehe Pkt. I.7). Für gegebenenfalls notwendige bautechnische Eingriffe oder Veränderungen hat der Käufer Handwerker zur Verfügung zu stellen und die Arbeiten so verrichten zu lassen, dass Installationsarbeiten seitens des Systemtechnikers, bzw. des Wartungspersonals nicht behindert werden.

  10. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schliessen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus, insbesondere Schadenersatzansprüche wegen Mängeln und Folgeschäden durch nicht sachgemäße Behandlung.

  11. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware unser Lager verlassen hat, gleichügltig ob eine Anlieferung durch einen Mitarbeiter von uns oder die Ware einem Transportunternehmen übergeben wurde. Dies gilt auch dann, wenn wir die Kosten des Transports übernommen haben. Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Käufer unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Verzögert sich der Versand oder die Zustellung aufgrund des Verhaltens des Käufers, so geht die Gefahr bereits von dem Tage der Versandbereitschaft auf diesen über.

IV. Höhere Gewalt

Umstände außerhalb des Einflussbereiches unseres Hauses, insbesondere Verzug eigener Zulieferer, Arbeitskämpfe und Fehlen behördlicher Genehmigung oder Vertriebslizenzen, gelten als höhere Gewalt und begründen keinen Verzug oder sonstige Vertragsverletzungen.

V. Zahlungsbedingungen

  1. Soweit wir nicht andere Zahlungsbedingungen verlangen oder schriftlich akzeptiert haben, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen, gerechnet vom Rechnungsdatum, ohne Abzug fällig.

  2. Bei Online-Bestellungen über das Internet liefern wir die ersten 3 Bestellungen per Nachnahme aus. Ab der 4. Bestellung betrachten wir Sie als "Stammkunde" und beliefern Sie auch auf Rechnung nach Absatz V.1.

  3. Wir behalten uns vor, jederzeit (insbesondere bei Vertragsverletzungen einschliesslich Zahlungsverzug) Zahlungen sofort fällig zu stellen, bzw. Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

  4. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst und gutgeschrieben ist. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmung des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

  5. Bei Vertragsverletzungen, insbesondere verspäteter Zahlung sind wir berechtigt, Aufträge ganz oder teilweise zu stornieren bzw. ihre Auslieferung zu suspendieren. Darüber hinaus sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4,5 % (vierkommafünf Prozent) über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

  6. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Diskont und Spesen trägt der Auftraggeber.

  7. Die Aufrechnung mit noch nicht von uns schriftlich anerkannten Gegenforderungen ist unzulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht wird ausgeschlossen.

VI. Eigentumsvorbehalt

  1. Wir behalten uns das Eigentum der gelieferten Produkte bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Aussenstände des Käufers vor. Es gilt verlängerter Eigentumsvorbehalt.

  2. Der Käufer ist nicht berechtigt, die in unserem Eigentum stehenden Waren im Rahmen seines normalen Geschäftsgangs weiter zu veräussern, oder darüber anderweitig zu verfügen. Wir sind berechtigt, Vorbehaltsware bei Vertragsbruch des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, auf Kosten des Käufers zurückzunehmen. Die Kosten für die Rücknahme betragen 30% des vereinbarten Verkaufspreises. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Bei Zugriff Dritter auf Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich schriftlich benachrichtigen.

  3. Bei der Verarbeitung unserer Waren durch den Käufer gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an den neu entstehenden Waren. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit den anderen Materialien, erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zu dem der anderen Materialien.

  4. Ist im Falle der Verbindung unserer Ware mit einer Sache des Käufers diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache in dem Verhältnis des Rechnungswertes oder mangels eines solchen zum Verkehrswert der Hauptsache auf uns über. Der Käufer gilt in diesen Fällen als Verwahrer. Hat der Käufer auf von uns gelieferten und noch in unserem Eigentum stehenden Datenträgern Daten aufgenommen, so bleibt unser Eigentum davon unberührt.

VII. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Teilnichtigkeiten

  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Standort unserer Firma. Als Gerichtsstand gilt auch für Wechsel- und Scheckklagen der Sitz unserer Firma als vereinbart.

  2. Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Dies gilt auch für die Abrede, auf die Einhaltung der Schriftform zu verzichten.

  3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der ungültigen Bestimmung tritt vielmehr eine gültige, welche Sinn und Zweck der Ungültigen am nächsten kommt. Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Die Geschäftsleitung im Oktober 2002


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Seitenstatistik: momentan online: 1 / Anzahl Abrufe insgesamt: 4747 Letzte Änderung: 06.03.2008